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BGH - Entscheidung vom 22.09.1992

III ZR 100/91

Normen:
BGB § 313

Fundstellen:
BGHR BGB § 313 Satz 1 Wahlschuld 1
DRsp I(125)393d-e
NJW-RR 1993, 14
ZIP 1992, 1538

[1.] »Die Vereinbarung ... , die das BerGer. zutreffend als Ausbietungsgarantie wertet, bedurfte für sich genommen der Form des § 313 Satz 1 BGB ... . Der Beurkundungszwang gilt nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift [...]
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