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BGH - Entscheidung vom 28.04.1992

VI ZR 360/91

Normen:
BGB § 249, § 843

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 15
BGHR BGB § 843 Abs. 1 Schadensberechnung 1
BGHR ZPO § 287 Abs. 1 Verdienstausfall 1
DAR 1992, 300
DB 1992, 1676
DRsp I(123)364d
DRsp I(123)366c-e
ES Kfz-Schaden L-1/40
LM H. 10/92 § 252 BGB Nr. 56
MDR 1993, 126
NJW-RR 1992, 1050
NZV 1992, 313
VRS 83, 241
VersR 1992, 886

d. »Im allgemeinen sind bei Geltendmachung eines Verdienstausfallschadens unfallbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen ... . Dies gilt nur dann nicht, wenn gerade der [...]
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