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BGH - Entscheidung vom 01.07.1992

2 StR 191/92

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 3
StGB §§ 46, 222, 230

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 - Strafzumessung 21
JR 1993, 418
MDR 1992, 933 (Holtz)
NStZ 1992, 489
StV 1993, 128

I. Der Angeklagte, der 3 g Heroingemisch gekauft hatte, verwandte in der Nacht vom 11. auf den 12. März 1991 einen Teil des erworbenen Rauschgiftes dazu, dem - wie er bemerkt hatte - angetrunkenen Andreas F. zweimal [...]
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