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BGH - Entscheidung vom 17.06.1992

XII ZR 119/91

Normen:
BGB § 812, § 818 Abs. 3, Abs. 4, § 819, § 820 Abs. 1

Fundstellen:
BGHZ 118, 383
DRsp I(144)129c-e
FamRZ 1992, 1152
JuS 1993, 75
MDR 1992, 1060
NJW 1992, 2415
WM 1992, 1959

c. »Bei erbrachten, aber nicht geschuldeten Unterhaltsleistungen findet ein Ausgleich grundsätzlich nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung statt. Das hat der Senat bisher u.a. bei Unterhaltsleistungen [...]
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