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BGH - Entscheidung vom 01.07.1992

IV ZR 191/91

Normen:
AGBG § 9
AKrankTagegeldB § 8 a, § 18

Fundstellen:
BGHR AGBG § 9 Krankenversicherung 3
BGHR AVB Krankenhaustagegeldversicherung § 18 Beitragsrückerstattung 1
BGHR AVB Krankenhaustagegeldversicherung § 8a, Beitragsanpassungsklauseln 1
BGHR AVB Krankheitsk. u. Krankenhaustagegeldvers. § 8a, Beitragsanpassungsklauseln 1
BGHR Krankheitsk. u. Krankenhaustagegeldvers. § 18 Beitragsrückerstattung 1
BGHZ 119, 55
MDR 1992, 947
NJW 1992, 2356
VersR 1992, 1211

Die Parteien streiten darüber, ob eine nach Vertragsschluß von der Beklagten vorgenommene Änderung von Bestimmungen über eine Beitragsrückerstattung auch für das Vertragsverhältnis des Klägers gilt. Im Jahre 1979 [...]
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