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BGH - Entscheidung vom 09.11.1992

II ZR 230/91

Normen:
AktG § 53 a, § 124 Abs. 1, § 186 Abs. 4 S. 2, § 221 Abs. 4, § 246 Abs. 1
ZPO § 551 Nr. 3

Fundstellen:
BB 1993, 521
BGHR AktG § 124 Abs. 1 Vorstandsbericht 1
BGHR AktG § 221 Abs. 4 Ausschluß des Bezugsrechts 1
BGHR AktG § 246 Abs. 1 Anfechtungsgründe 1
BGHR AktG § 53a, Ungleichbehandlung 1
BGHR ZPO § 551 Nr. 3 Befangenheit 1
BGHZ 120, 141
DB 1993, 31
DZWIR 1993, 107
LM H. 4/93 § 186 AktG 1965 Nr. 4
MDR 1993, 129
NJW 1993, 400
NJW-RR 1993, 491
WM 1992, 2098
ZIP 1992, 1728

Der Kläger zu 1 ist Minderheitsaktionär der beklagten Bank. Mit seiner Anfechtungsklage wendet er sich gegen einen Beschluß der Hauptversammlung der Beklagten, durch den diese dem Abschluß von zwei Genußrechtsverträgen [...]
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