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BGH - Entscheidung vom 15.04.1992

IV ZR 198/91

Normen:
ARB § 4 Abs. 4

Fundstellen:
BGHR AVB Rechtsschutzversicherung (ARB) § 4 Abs. 4 Ausschlußfrist 1
DRsp II(228)178a
MDR 1992, 1134
NJW 1992, 2233
VersR 1992, 819

a. »Zu Recht geht das BerGer. davon aus, daß § 4 Abs. 4 ARB keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers begründet, sondern eine Ausschlußfrist bestimmt. Die Klausel lautet: »Für Versicherungsfälle, die dem Versicherer [...]
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