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BGH - Entscheidung vom 19.03.1992

III ZR 16/90

Normen:
BGB § 463 S. 2

Fundstellen:
BB 1992, 810
BGHZ 117, 363
DRsp I(130)345d-f
DVBl 1992, 1093
MDR 1992, 557
NJW 1992, 1953
VersR 1992, 872
WM 1992, 1028

d. »Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß [...]
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