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BGH - Entscheidung vom 04.03.1992

IV ZR 309/90

Normen:
BGB §§ 2050 ff., § 2055, § 812

Fundstellen:
BGHR BGB § 2052 Ausgleichung 1
BGHR BGB § 2055 Abs. 1 Teilungsquote 2
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Erbauseinandersetzung 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Erbauseinandersetzung 2
DB 1992, 2495
DRsp I(170)80b
FamRZ 1992, 665
LM H. 10/92 § 2050 BGB Nr. 7
MDR 1992, 486
NJW 1992, 2158
NJW-RR 1992, 771
WM 1992, 1036

Die Klägerin zu 2) und der Beklagte sind Geschwister. Ihre Eltern, der am 27. September 1971 vorverstorbene Apotheker Ludwig S. und dessen am 26. März 1980 verstorbene Ehefrau Maria S. geb. O. (Erblasserin), setzten [...]
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