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BGH - Entscheidung vom 24.04.1992

V ZR 13/91

Normen:
BGB § 433, § 452, § 339

Fundstellen:
BGHR BGB § 133 Fälligkeitszinsen 1
BGHR BGB § 157 Fälligkeitszinsen 1
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 16
BGHR BGB § 339 Zinsklausel 1
BGHR BGB § 452 Fälligkeitszinsen 1
DB 1992, 1774
DRsp I(130)346a
EWiR § 157 BGB 1/92, 1057
MDR 1992, 965
NJW 1992, 2625
WM 1992, 1411
ZIP 1992, 939

a. »Bei der Auslegung der Zinsklausel zieht das BerGer. nur die Alternative Schadenspauschalierung oder Vertragsstrafe in Betracht und engt damit seinen Blickwinkel rechtsfehlerhaft ein. Es erwägt nämlich nicht eine [...]
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