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BFH - Entscheidung vom 09.12.1992

IV B 115/92

Nach Ansicht des BFH übt ein von der IHK öffentlich anerkannter und vereidigter Kfz-Sachverständiger keine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit aus, wenn er lediglich sog. Schadensgutachten erstellt. [...]
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