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BAG - Entscheidung vom 18.02.1992

9 AZR 229/91

Normen:
BAT § 47, § 48, § 49
Erholungsurlaubsverordnung Nordrhein-Westfalen § 13
TVG § 1
Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom 28.2.1986 § 16

Fundstellen:
BB 1992, 1072
NZA 1992, 810

Parteien streiten über die Abgeltung von Zusatzurlaub. Die Klägerin war vom 1. Oktober 1987 bis zum 30. September in den Städtischen Kliniken der Beklagten als Krankenpflegeschülerin tätig. Sie wurde während der Dauer [...]
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