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BAG - Entscheidung vom 10.12.1992

8 AZR 20/92

Normen:
BGB § 133, § 151, § 157, § 291, § 275, § 325, § 781
DDR: ParteienG § 20 a, § 20 b in der Fassung des EinigungsV Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III
EinigungsV Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 12 lit b
ZPO § 259, § 92, § 100, § 101

Fundstellen:
AP Nr. 1 § 20b ParteienG DDR
AuA 1993, 90
BAGE 72, 95
BB 1992, 2507
BB 1993, 1596
DB 1993, 2086
EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 67
NJW 1993, 2553
NZA 1993, 899
ZIP 1993, 1189

Der Kläger war seit 1980 bei dem Parteivorstand der Beklagten, der früheren SED, beschäftigt. Als die Entlassung eines großen Teiles der bei der Beklagten beschäftigten Mitarbeiter anstand, schloß sie am 11.7.und [...]
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