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BAG - Entscheidung vom 23.06.1992

9 AZR 111/91

Normen:
BGB § 1922, § 613
BUrlG § 7 Abs. 4
MTV (Manteltarifvertrag für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus, gültig ab 1.9.1973, nach dem Stand August 1982) § 114 Abs. 2, § 115 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 59 zu § 7 BUrlG
BAGE 70, 348
BB 1992, 1353, 2004
BB 1992, 1353
BB 1992, 2004
DB 1992, 1424, 2404
EzA § 7 BUrlG Nr. 84
NJW 1993, 281
NZA 1992, 1088
SAE 1994, 127

Die Klägerin war die Ehefrau des von der Beklagten seit 1950 beschäftigten Hauers K H, dessen Arbeitsverhältnis mit seinem Tod am 16. Februar 1989 endete. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für die [...]
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