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BAG - Entscheidung vom 28.04.1992

1 ABR 73/91

Normen:
BeschFG (1985) § 4
BetrVG § 99, § 100

Fundstellen:
AP Nr. 98 zu § 99 BetrVG 1972
BAGE 70, 147
BB 1992, 1723, 1852
CR 1993, 44 (LS)
DB 1992, 2144
EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 106
MDR 1993, 551
NJW 1993, 485
NZA 1992, 1141
SAE 1994, 87

A. Der Arbeitgeber schließt mit Personen, deren aushilfsweise Beschäftigung er erwägt, sog. 'Rahmenverträge für Aushilfen' ab, so z. B. am 27. Dezember 1990 mit Frau G Ein solcher Rahmenvertrag lautet wie folgt: [...]
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