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BAG - Entscheidung vom 30.04.1992

8 AZR 409/91

Normen:
BGB § 611 (Gefährdungshaftung des Arbeitnehmers), § 670, § 823 Abs. 1

Fundstellen:
AP Nr. 11 zu § 611 BGB
AuA 1993, 222
BAGE 70, 197
BB 1992, 2363
DAR 1993, 27
DB 1992, 2555
DRsp VI(604)193b
EzA § 670 BGB Nr. 23
MDR 1993, 550
NJW 1993, 1028
NZA 1993, 262
NZV 1993, 148
SAE 1993, 140
VersR 1993, 374

Die Klägerin ist beim Beklagten als Aushilfskraft mit einer monatlichen Vergütung von 450,-- DM beschäftigt. Für ihre Dienstgeschäfte benutzt sie mit Billigung des Beklagten ihren privaten Pkw. Sie trägt die [...]
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