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BAG - Entscheidung vom 28.07.1992

1 AZR 87/92

Normen:
Vereinbarung (zwischen dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und der Industriegewerkschaft Medien, Druck und Papier vom 28. Februar 1989)

Fundstellen:
AP Nr. 123 Art. 9 GG
BB 1992, 2224
BB 1993, 362
DB 1993, 232
EzA Art. 9 GG Nr. 106
NZA 1993, 267
SAE 1993, 48

Der Kläger verlangt von der Beklagten Zahlung einer Zulage, die diese nichtstreikenden Arbeitnehmern ihres Betriebes nach Beendigung des Arbeitskampfes in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie 1990 [...]
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