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BAG - Entscheidung vom 25.03.1992

7 ABR 65/90

Normen:
ArbGG § 52, § 58 Abs. 1, § 64 Abs. 7, § 83 Abs. 1, § 87 Abs. 2
BNotO § 20 Abs. 1
BetrVG § 2 Abs. 2, § 17, § 5 Abs. 1, 3, § 75 Abs. 1
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1
ZPO § 139 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 355 Abs. 1, § 357 Abs. 1, § 397, § 415 Abs. 1, § 422, § 423

Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 2 BetrVG 1972
BAGE 70, 85
BB 1992, 2295
DB 1993, 95
EzA § 2 BetrVG 1972 Nr. 14
MDR 1993, 358
NJW 1993, 612
NZA 1993, 134
SAE 1993, 302

Die antragstellende Gewerkschaft begehrt Zutritt zum Werk 2 der Arbeitgeberin in F, um die Einladung zu einer Betriebsversammlung, in der nach § 17 Abs. 1 BetrVG ein Wahlvorstand gewählt werden soll, aushängen zu [...]
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