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BAG - Entscheidung vom 23.09.1992

4 AZR 47/92

Normen:
DDR: AGB § 55
GG Art. 3
RTV-Angestellte (Rahmentarifvertrag für die technischen und kaufmännischen Angestellten des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin vom 12. Juni 1978 i.d.F. vom 27. April 1990)
TVG § 1 (Baugewerbe)
Überleitungstarif RTV-Angestellte (Tarifvertrag zur Überleitung des Rahmentarifvertrages für die technischen und kaufmännischen Angestellten des Baugewerbes auf das Gebiet der fünf neuen Länder und des Ostteils des Landes Berlin vom 11. Februar 1991)

Fundstellen:
AP Nr. 159 zu § 1 TVG
AuA 1993, 219
BAGE 71, 213
BB 1992, 2001
BB 1993, 367 (Ls)
BB 1993, 367
DB 1992, 2039
DB 1993, 489
EzA § 4 TVG Nr. 65
MDR 1993, 1091
NZA 1993, 320
RAnB 1993, 55 (Ls)

Die Parteien streiten über die Frage, mit welcher Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen zu beenden ist. Die Klägerin war seit dem 27. November 1961 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin aufgrund [...]
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