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BAG - Entscheidung vom 12.03.1992

6 AZR 392/91

Normen:
ArbGG § 67 Abs. 2
FlHG (Fleischhygienegesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 24.2.1987 - BGBl I S. 649) § 6 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1
Hilfskräfteverordnung - Frisches Fleisch - vom 29.6.1977 (BGBl I S. 1117) § 2 Nr. 1 lit. a, § 3 Abs. 1
Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe vom 1.4.1969 i.d.F. des 21. Änderungstarifvertrages vom 10.10.1988 § 12 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1, Unterabs. 3 S. 1,

Fundstellen:
AP Nr. 17 zu § 611 BGB Fleischbeschauer - Dienstverhältnis
EzBAT TV Fleichbeschaupersonal außerh. Öffentl. Schlachthöfe Nr. 5

Die Klägerin ist beim Beklagten in einem nebenberuflichen Anstellungsverhältnis als Fleischkontrolleurin beschäftigt. Aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit findet der Tarifvertrag über die Regelung der [...]
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