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BAG - Entscheidung vom 28.07.1992

9 AZR 509/90

Normen:
VRG § 2, § 5
VRTV-Bau (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 27.10.1988) § 8

Fundstellen:
AP Nr. 14 zu § 2 VRG
BAGE 71, 21
BB 1992, 1565
BB 1992, 1565, 2296
BB 1992, 2296
BB 1993, 294
DB 1992, 1687
DB 1993, 543
EzA § 2 VRG Nr. 9
NZA 1993, 185

Die Parteien streiten über Vorruhestandsgeld. Der im April 1928 geborene Kläger war bis Februar 1989 beim beklagten Bauunternehmen als Kalkulator beschäftigt. Er war von 1945 bis zu seiner Befreiung von der [...]
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