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BAG - Entscheidung vom 30.07.1992

6 AZR 169/91

Normen:
BAT § 62, § 63, § 64, § 37 Abs. 2, 5 Unterabs. 1, § 70
BGB § 362, § 387, § 388, § 389, § 394, § 812 Abs. 1 S. 1, § 818 Abs. 3
RVO § 216
SGB I § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5
ZPO § 850 e Nr. 2 lit. a, § 850 c

Fundstellen:
BB 1992, 2008
NZA 1993, 23

Der Kläger begehrt die Zahlung restlichen Übergangsgeldes. Das beklagte Land macht geltend, der Anspruch sei durch Aufrechnung erloschen. Der Kläger war seit 1. April 1960 als technischer Angestellter bei dem beklagten [...]
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