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SchlHOLG - Entscheidung vom 13.02.1991

1 Ws 608/90

Normen:
StPO §§ 200, 206a

Fundstellen:
SchlHA 1992, 148 (Lorenzen/Thamm)

Die gemäß §§ 206a Abs. 2 , 311 StPO zulässige sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist unbegründet. Das Landgericht hat das Verfahren zu Recht wegen Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses und damit einer [...]
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