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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.10.1991

24 A 2230/89

Normen:
BSHG § 22 Abs. 1 S. 2 § 23 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
FEVS 42, 152
ZfSH/SGB 1992, 251
info also 1992, 137
zfs 1992, 178

Die im Jahre 1905 geborene Klägerin steht seit Jahren in der sozialhilferechtlichen Betreuung des Beklagten. Sie erhält ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Beklagte bewilligte ihr ferner ab April 1988 für neun [...]
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