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OLG München - Entscheidung vom 18.07.1991

1 U 2199/89

Normen:
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
DRsp I(147)278d
EWiR § 78 KO 1/91, 1003
NJW-RR 1992, 1508
OLGReport-München 1993, 3
VersR 1992, 1400
ZIP 1991, 1367
ZIP 1995, 940

d. »Dem Kl. steht dem Grunde nach ein Anspruch aus § 839 BGB auf Schadensersatz gegen den Bekl. zu, da dessen Beamter, Rechtspfleger K., pflichtwidrig den Konkursrichter nicht sogleich darüber unterrichtet hat, daß der [...]
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