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OLG München - Entscheidung vom 25.06.1991

5 U 4935/90

Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 276 § 823 Abs. 1
StVO § 25 Abs. 3 Satz 1
Unfallverhütungsvorschriften Tiefbau § 35 Abs. 1

Fundstellen:
NZV 1991, 390

Der Kläger begehrt von den Beklagten Schmerzensgeld (und diesbezügliche Feststellung wegen immaterieller Zukunftsschäden) wegen der Verletzungen, die er am 3.11.1987 gegen 9.24 Uhr an der ... in ... erlitten hat. Auf [...]
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