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OLG München - Entscheidung vom 07.02.1991

29 U 3265/90

Normen:
BGB § 242
UrhG § 49 Abs. 1, § 67 Abs. 3
WahrnG § 13b Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1991, 781
NJW-RR 1992, 749
ZUM 1991, 371

Die Klägerin ist die einzige Verwertungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die Rechte von Urhebern und Leistungsberechtigten im Wortbereich wahrnimmt. In ihr sind alle wesentlichen Autoren, insbesondere [...]
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