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OLG München - Entscheidung vom 23.10.1991

21 W 2048/91

Normen:
ZPO § 91a Abs. 1, §§ 93, 935

Fundstellen:
AfP 1992, 285
NJW-RR 1992, 731
OLGR-München 1992, 28

I. Der Antragsteller begehrte im Wege der einstweiligen Verfügung von dem Antragsgegner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich einer pressemäßigen Behauptung. Der Antragsgegner ist Verleger [...]
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