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OLG Köln - Entscheidung vom 12.07.1991

19 U 49/91

Normen:
BGB § 459, § 462

Fundstellen:
DRsp I(130)339b-c
NJW-RR 1991, 1463

b. »Es entspricht ständ. Rechtspr. des BGH, daß auf die Überlassung von Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht zumindest entsprechend anzuwenden ist. ... Voraussetzung eines Gesamtwandelungsrechts der Kl. [...]
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