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OLG Köln - Entscheidung vom 09.01.1991

2 U 99/90

Normen:
ZPO § 592 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(416)314c
JuS 1992, 969
MDR 1991, 900
NJW 1992, 1774

c. »Bei dem von der Kl. im Original vorgelegten Telefax handelt es sich um eine Urkunde i.S. von § 592 S. 1 ZPO . Der nach dieser Vorschrift erforderliche Urkundenbeweis kann mit allen Urkunden im Sinne der ZPO geführt [...]
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