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OLG Köln - Entscheidung vom 27.11.1991

2 U 23/91

Normen:
BGB § 138, § 433

Fundstellen:
DRsp I(111)195a
JMBl NRW 1992, 103
OLGZ 1993, 193

a. »Es ist nicht ungewöhnlich, daß sich für knappe Güter - seien es Gemälde, am Postschalter nicht mehr erhältliche Briefmarken oder eben Eintrittskarten für eine nicht beliebig wiederholbare Veranstaltung - ein [...]
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