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OLG Köln - Entscheidung vom 25.10.1991

Ss 384/91

Normen:
KVDG § 10 Abs. 2
StGB §§ 170b, 16 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DRsp III(323)166a
NStZ 1992, 338
StV 1992, 325

a. »Das Urteil kann keinen Bestand haben, da das LG die irrige Ansicht des Angekl., die Höhe seiner Unterhaltspflicht richte sich stets nach dem ihm jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen, als Verbotsirrtum und [...]
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