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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.06.1991

15 W 116/91

Normen:
BGB § 2247 Abs. 1, § 2267

Fundstellen:
DRsp I(174)256a-b
FamRZ 1992, 356
NJW-RR 1991, 1352
Rpfleger 1991, 419

Nach dem Tod der kinderlosen Erblasserin hatte das AG zwei handschriftliche Schriftstücke eröffnet, die beide die Unterschriften der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes tragen. Eines der beiden [...]
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