Die nach der Vorlage an das Oberlandesgericht gem. § 11 Abs. 2 RpflG als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung der Klägerinnen ist zulässig und zum größeren Teil begründet. Die Klägerinnen wenden sich zu Recht [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!