B. Rückläufer zum Senatsurteil vom 11.12.1990 ( VI ZR 47/90 - NJW-RR 1991, 446 = DAR 1991, 140 ). Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschluß vom 14.07.1992 (VI ZR 293/91) nicht angenommen. DAR 1992, 384 NZV [...]
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