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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.03.1991

29 U 166/90

Normen:
BGB § 1706, § 1709, § 1618a
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 5

Fundstellen:
FamRZ 1991, 1229

Ebenso OLG Zweibrücken, NJW 1990, 719 : Aus § 1618 a BGB ergibt sich kein allgemeiner Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes, vertreten durch das Jugendamt, gegen seine Mutter auf Benennung der Person des Vaters. [...]
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