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BVerwG - Entscheidung vom 27.06.1991

5 C 4.88

Normen:
BAföG § 24 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Satz 2
BAföGöG (1981) § 1 Hs. 2, § 20 Abs. 1 Nr.4
SGB X § 43 Abs. 3, § 45

Fundstellen:
BVerwGE 88, 342
DRsp V(545)118a
DVBl 1992, 618
DÖV 1992, 309

a. »Unter Rückforderungsvorbehalt können nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BAföG Bescheide nur ergehen, soweit dies im BAföG vorgesehen ist. Ob einer der im BAföG abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte (vgl. §§ 2 [...]
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