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BVerfG - Entscheidung vom 20.09.1991

1 BvR 9/90

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2
SGB V § 35 § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 § 129 Abs. 2, Abs. 6 Satz 1, Abs. 6 Satz 2, Abs. 7

Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. [...]
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