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BVerfG - Entscheidung vom 11.06.1991

1 BvR 239/90

Normen:
BGB § 535 § 536 § 564b Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1, Abs. 3 Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 28
BVerfGE 84, 192
CR 1992, 368
DRsp I(133)448a
DWW 1991, 280
EuGRZ 1991, 292
FamRZ 1991, 1037
FuR 1991, 343
JuS 1992, 151
MDR 1991, 865
NJ 1991, 425
NJW 1991, 2411
WM 1991, 1589
WuM 1991, 463
ZMR 1991, 366

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein entmündigter Volljähriger bei Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum seine Entmündigung offenbaren muß. I. 1. Der seit 1963 wegen Geistesschwäche entmündigte [...]
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