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BVerfG - Entscheidung vom 08.05.1991

2 BvR 1654/90

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 2
UWG § 13 Abs. 4
ZPO § 890

Das Oberlandesgericht München vertritt in Übereinstimmung mit gefestigter Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß ein Titel, der einem Schuldner aufgibt, es zu unterlassen, einen bestimmten Erfolg [...]
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