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BVerfG - Entscheidung vom 17.09.1991

1 BvR 766/90

Normen:
BGB § 1355 Abs. 2 S. 1, S. 2
GG Art. 3 Abs. 2

Fundstellen:
EzFamR BGB § 1355 Nr. 8
FamRZ 1992, 41
FuR 1991, 344
NJW 1992, 299
NVwZ 1992, 259
StAZ 1992, 71

Die Verfassungsbeschwerde betrifft vor dem 5. März 1991 ergangene gerichtliche Entscheidungen, mit denen ein Antrag auf Berichtigung der Eintragung des Ehenamens im Heiratsbuch abgelehnt worden war. I. 1. Die [...]
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