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BVerfG - Entscheidung vom 04.03.1991

1 BvR 137/91

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
KJHG Art. 1
SGB VIII § 36 § 37 Abs. 1

Fundstellen:
FuR 1991, 235

1. Die für den Beschwerdeführer zu 3) eingelegte Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführer zu 1) und 2) ihn nicht wirksam vertreten können. Das Sorgerecht steht nach den im Verfahren 1 BvR 338/90 [...]
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