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BVerfG - Entscheidung vom 13.09.1991

2 BvR 355/91

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1 § 92
VwGO § 153
ZPO § 578 § 579 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
NJW 1992, 496
NVwZ 1992, 256

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (§ 93b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG ). Sie entspricht nicht den vom Gesetz (§ 92 BVerfGG ) unter dem Gesichtspunkt des Begründungszwangs an ihre Form gestellten Anforderungen. [...]
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