1. Nach dem Beschluß des gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG berufenen Richterausschusses vom 8. Juni 1990 ist der Zweite Senat zuständig für das Verfahren. 2. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil ihr im Hinblick [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!