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BVerfG - Entscheidung vom 18.06.1991

2 BvR 696/91

Normen:
AuslG §§ 47 48
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
GG Art. 6 Abs. 1

1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorn 19. März 1991 richten, sind sie unzulässig, weil die Beschwerdeführer nicht mit hinreichender Deutlichkeit dargelegt [...]
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