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BGH - Entscheidung vom 11.12.1991

12 ZR 245/90

Normen:
BGB § 1612 Abs. 1, 2
EGBGB Art. 18 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(167)396a-b

»Das Unterhaltsbegehren der Kl. ist materiell-rechtlich nach deutschem Recht zu beurteilen. Anzuwenden ist das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 2.10.1973 (BGBl. 1986 II 837), [...]
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