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BGH - Entscheidung vom 06.06.1991

III ZR 68/90

Normen:
BörsG § 28
ZPO § 1025 Abs. 1, § 1027a

Fundstellen:
BGHR BörsG § 28 Börsenschiedsgericht 1
BGHR ZPO § 1025 Abs. 1 Kompetenz-Kompetenz-Klausel 2
BGHR ZPO § 1025 Abs. 1 Schiedsfähigkeit 1
BGHR ZPO § 1025 Warentermingeschäft 1
DB 1991, 2234
EWiR § 1025 ZPO 1/91, 1039
MDR 1991, 751
NJW 1991, 2215
RIW/AWD 1991, 673
WM 1991, 1248
ZIP 1991, 1231

Die Parteien vereinbarten die Eröffnung und Führung eines Kontos für den Kläger durch die Beklagte und die Verwendung des Kontoguthabens zur Durchführung von Warentermingeschäften. Gleichzeitig schlossen sie für alle [...]
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