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BGH - Entscheidung vom 26.09.1991

I ZR 177/89

Normen:
WZG § 8 Abs.1 S.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Verwirkung 11
BGHR BGB § 242 Verwirkung 12
BGHR WZG § 8 Abs. 1 Satz 4 Zeichenumschreibung 1
BGHR WZG § 8 Abs. 1 Zeichenübertragung 3
GRUR 1992, 45
LM H. 3/92 § 8 WZG Nr. 15
MDR 1992, 246
NJW-RR 1992, 172
wrp 1992, 29

Die Klägerin, die seit Dezember 1981 in B. einen Einzelhandel mit Freizeit-, Gesundheits- und Hobbyartikeln, darunter auch Schwimmbecken mit der Bezeichnung »CRANPOOL« betreibt, macht Rechte aus dem Warenzeichen Nr. [...]
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