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BGH - Entscheidung vom 25.09.1991

5 StR 306/91

Normen:
StGB § 46

Fundstellen:
BGHSt 38, 71
DRsp III(310)203Nr.3d
NJ 1991, 556
NJW 1991, 3289
NStZ 1992, 33
StV 1991, 558

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Erpressung (§ 128 StGBÄDDR) in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (§ 115 Abs. 1 StGBÄDDR) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den [...]
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