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BGH - Entscheidung vom 06.02.1991

IV ZR 49/90

Normen:
BGB § 27, § 823
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung

Fundstellen:
BB 1991, 1453
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Privathaftpflichtversicherung 1
BGHR BGB § 27 Verkehrssicherungspflicht 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 42
BGHR Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Nr. 1 Inhaltskontrolle 1
BGHR Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Nr. 1 Verantwortliche Tätigkeit 1
DRsp I(145)379b
LM Privathaftpflichtvers. Nr. 2
NJW-RR 1991, 668
VersR 1991, 803

Der bei der Beklagten privathaftpflichtversicherte Kläger ist der 1. Vorsitzende des Turn- und Sportvereins W. .e.V.. Der Verein ist Eigentümer eines mit vier Rädern ausgestatteten, selbstfahrenden Rasenmähers, der [...]
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